DIE LINKE.Frechen stellt Bürgerantrag gegen Kürzungen bei den Jugendförderungsprogrammen

Die LINKE.Frechen hat an den Rat der Stadt Frechen einen Bürgerantrag gestellt, nach dem die Kürzungen bei den Personalkosten für Jugendförderungsprogramme zurückgenommen werden sollen. Diese Kürzungen könnten sich insbesondere verheerend auf das Frechener Angebot zur Stadtranderholung für Kinder und Jugendliche in den Ferien auswirken.

Hier der volle Wortlaut der Bürgerantrags der LINKEN.Frechen nach §24 GO NRW:

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im städtischen Jugendförderungsprogramm ist uns aufgefallen, dass unter Punkt 3.3. die anerkennungsfähigen Personalkosten für Leiter einer Maßnahme auf wöchentlich 350 € und für Betreuer einer Maßnahme auf wöchentlich 250 € begrenzt werden.
Das halten wir für eine nicht zeitgemäße Entscheidung. Eingebunden in einen breiten gesellschaftlichen Konsens wird derzeit die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns von 8,50 € pro Stunde vorbereitet. Auch wenn wir ihn der Höhe und Ausgestaltung nach für unzureichend halten, wird hier doch endlich eine gesetzliche Lohnuntergrenze geschaffen, die in allen Beschäftigungsbereichen, auch in denen, die nicht dem Mindestlohn unterliegen, Maßstäbe setzen wird.
Bei den Maßnahmen zur Stadtranderholung ist es nun aber so, dass bei der bestehenden Begrenzung selbst eine Bezahlung nur im Mindestlohnbereich kaum erreicht wird. Stadtranderholungsmaßnahmen umfassen ohne Frühbetreuung in der Regel 40 Wochenstunden. Bei 40 Wochenstunden kann ein Leiter einen Stundenlohn von bis zu 8,75 € und ein Betreuer einen von bis zu 6,25 € erreichen. Damit können die Leiter knapp über dem Mindestlohn liegen, die Betreuer aber auf jeden Fall deutlich darunter. Es ist ein fatales Signal für Beschäftigte, wenn es für die Entlohnungshöhe keine Grenze nach unten gibt, aber nach oben bestenfalls das Mindeslohnniveau erreicht werden kann.
Welche Motivation Beschäftigte wohl haben, wenn sie erkennen, wie gering ihre wichtige und anspruchsvolle Arbeit für unsere Kindern vergütet wird? Auch die Qualität der Betreuung kann dauerhaft darunter leiden. Gerade pädagogisch qualifizierte Fachkräfte, die für diese Maßnahmen dringend gebraucht werden, machen in unserer Stadt vielleicht in Zukunft einen großen Bogen um die Arbeitsangebote in diesem Bereich.
Wir regen daher an, die Begrenzung der anerkennungsfähigen Personalkosten entweder aufzugeben oder sie in der Höhe deutlich über das Niveau des kommenden Mindestlohns anzuheben.

Mit freundlichen Grüßen