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Stadt Bedburg verletzt Chancengleichheit bei Landtagswahl

P R E S S E M I T T E I L U N G

 

DIE LINKE. soll gesetzeswidrig für Wahlplakate nur einen Standort je Wahlbezirk erhalten

 

Der Direktkandidat der LINKEN zur Landtagswahl im Wahlkreis 5 (Rhein-Erft-Kreis I), Hans Decruppe, wehrt sich gegen die Beschränkung der Stadt Bedburg, dass der Partei DIE LINKE. im anstehenden Landtagswahlkampf nur jeweils ein Standort für Plakate je Wahlbezirk zugestanden wird; d.h. insgesamt nur 18 Standorte im gesamten Stadtgebiet. „Dies ist rechtwidrig und verletzt meine Chancengleichheit und die meiner Partei bei der Landtagswahl“, sagt Decruppe und verweist auf die Rechtslage nach § 5 Abs. 1 PartG. Dort heißt es:

„Wenn ein Träger öffentlicher Gewalt den Parteien Einrichtungen zur Verfügung stellt oder andere öffentliche Leistungen gewährt, sollen alle Parteien gleichbehandelt werden. Der Umfang der Gewährung kann nach der Bedeutung der Parteien bis zu dem für die Erreichung ihres Zweckes erforderlichen Mindestmaß abgestuft werden. Die Bedeutung der Parteien bemisst sich insbesondere auch nach den Ergebnissen vorausgegangener Wahlen zu Volksvertretungen. Für eine Partei, die im Bundestag in Fraktionsstärke vertreten ist, muss der Umfang der Gewährung mindestens halb so groß wie für jede andere Partei sein.“

„Die Verantwortlichen der Stadt Bedburg scheinen das Gesetz nicht gelesen zu haben. Der LINKEN, die mit Fraktionsstärke im Bundestag vertreten ist, stehen gesetzlich mindestens (!) die Hälfte der Standorte zu, die der größten Partei in Bedburg (z.B. der CDU) zugestanden werden.“, so Decruppe. “Wir haben deshalb mit E-Mail vom 01.03.2017 von der Stadt Bedburg gefordert, dass wir drei Standorte für Plakate je Wahlbezirk erhalten.“

Für den Fall, dass die Stadt Bedburg der Forderung nicht bis nächste Woche Mittwoch entsprechen sollte, werden Decruppe und DIE LINKE. eine einstweilige Anordnung vor dem Verwaltungsgericht beantragen.