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Indutec: Kerpener Beschäftigte sollen für weniger Geld in Tochterfirma anheuern

Ernst Josef Püschel

Pressemitteilung zu den Vorgängen bei der Firma InduTec

 

Indutec: Kerpener Beschäftigte sollen für weniger Geld in Tochterfirma anheuern und aus der Gewerkschaft austreten

 

Die InduTec Holding GmbH & Ko KG bietet Industriereinigung an und hat an über 50 Standorten insgesamt über 4000 Beschäftigte. Der Gewinn des Unternehmens soll 2015 um 2,2 Millionen gestiegen sei. Dennoch sind die Beschäftigten in Kerpen bei Köln von Arbeitslosigkeit bedroht. Anscheinend werden Aufträge von dort gezielt an andere Standorte verlagert, um den Standort Kerpen, der einen kämpferischen Betriebsrat hat, schließen zu können, “ erklärt Ernst-Josef Püschel, Kreissprecher der LINKEN.

 

Das Management bietet den Kerpener Beschäftigten an, neue Verträge bei einer Tochterfirma von InduTec zu unterschreiben. Zu schlechteren Konditionen: vorgesehen sind ein Verzicht auf Altersversorgung und Zuschläge sowie eine Kündigungsfrist von nur einer Woche.

Um aber überhaupt einen Vertrag bei der Tochterfirma bekommen zu können, sollen die Beschäftigten allerdings erklären, aus der Gewerkschaft IG BAU ausgetreten zu sein und in keinem Betriebsrat mitarbeiten zu wollen.

Verstöße gegen Arbeitsrecht ahnden – Standort Kerpen erhalten

Die LINKE sieht hier einen klaren Verstoß gegen das Koalitionsrecht, das jedem Beschäftigten einräumt, sich gewerkschaftlich zu organisieren. Laut Betriebsverfassungsgesetz ist eine Benachteiligung von Betriebsratsmitgliedern nach §78 und ein Verstoß nach §119 BetrVG. Behinderung der Betirebsratsarbeit kann mit bis zu einem Jahre Gefängnis geahndet werden. Bereits 2012 hatte es bei Indutec im Zusammenhang mit der Betriebsratsgründung Unregelmäßigkeiten gegeben.


Die LINKE sieht seit Jahren mit Sorge, dass Arbeitnehmerrechte von Unternehmern zunehmend aggressiv unterlaufen werden und fordert einen besseren Schutz von Beschäftigten und Betriebsratsmitgliedern und Beschäftigten. Es kann nicht sein, dass auf dem Rücken der Beschäftigten Millionengewinne erzielt werden und die Mitarbeiter dennoch Verschlechterungen ihrer Löhne und Arbeitsbedingungen hinnehmen müssen. Gesetze und Arbeitsrechte gelten in jedem Unternehmen. Behinderung der Betriebsratsarbeit ist kein Kavaliersdelikt, sondern sollte mit empfindlichen Strafen geahndet werden, wie es das Betriebsverfassungsgesetz vorsieht. Der Betrieb in Kerpen muss erhalten werden", erläutert Püschel