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Erfolg für DIE LINKE vor dem Verwaltungsgericht!
P R E S S E M I T T E I L U N G
Stadt Bedburg muss eingeklagten Anspruch auf 54 Plakatstandorte anerkennen
Die Stadt Bedburg hat im Rechtsstreit mit der LINKEN auf ganzer Linie verloren. Sie musste den Rechtsanspruch der LINKEN auf 54 Standorte für Wahlplakate im Stadtgebiet Bedburg (drei Standorte je Wahlbezirk) anerkennen und hat dies Anerkenntnis in einem Schriftsatz an das Verwaltungsgericht mitgeteilt. Zuvor hatte der Kreisverband DIE LINKE. Rhein-Erft unter Berufung auf das Parteiengesetz eine einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Köln beantragt. Das Gericht hat daraufhin die Stadt in einer Verfügung aufgefordert darzustellen, wie sie die gesetzliche Regelung in § 5 Abs. 1 Satz 4 Parteiengesetz rechnerisch berücksichtigt habe. Dies konnte die Stadtverwaltung nicht und deshalb erfolgte das Anerkenntnis. Noch in einem E-Mail-Schreiben vom 08.03.17 hatte die Stadt Bedburg darauf bestanden, der LINKEN nur einen Standort für Plakate je Wahlbezirk zuzuteilen. DIE LINKE. Rhein-Erft hat mit Schriftsatz vom heutigen Tage das Anerkenntnis der Stadt Bedburg angenommen.
„Das war der Versuch, die Wahlchancen der LINKEN zu behindern. Es ist politisch bedauerlich, dass sich die Stadt Bedburg erst durch das Verwaltungsgericht rechtlich belehren lassen musste, wie die gesetzlichen Bestimmungen im Parteiengesetz über die Chancengleichheit bei Wahlen gewahrt werden müssen,“ erklärt Hans Decruppe, der für DIE LINKE. im Nordkreis (zu dem auch Bedburg gehört) zur Landtagswahl als Direktkandidat antritt. Er hat den Kreisverband der LINKEN in diesem Rechtsstreit auch als Anwalt vertreten.
Jetzt muss die Stadt Bedburg auch noch die Kosten des Rechtsstreits tragen. „Das sind überflüssige Kosten zu Lasten des Steuerzahlers,“ so Decruppe.
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