Presse
2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen verfassungswidrig
Presseerklärung
DIE LINKE. im Kreistag begrüßt Entscheidung des Landesverfassungsgerichts NRW
2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen verfassungswidrig
DIE LINKE. im Kreistag Rhein-Erft begrüßt die heutige Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes
NRW, die 2,5 %-Sperrklausel für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage für verfassungswidrig zu
erklären. Gegen die Sperrklausel hatte u.a. DIE LINKE. NRW geklagt.
„Das ist eine politische Klatsche für SPD, CDU und Grüne. Diese Parteien hatten die Sperrklausel im
Juni 2016 gemeinschaftlich mittels einer Änderung der Landesverfassung eingeführt. Das war der
plumpe Versuch dieser Parteien, durch willkürliche Benachteiligung und Ausschaltung kleinerer
Parteien, ihre Mehrheiten in den Räten und Kreistagen abzusichern,“ kommentiert Hans Decruppe, der
Fraktionsvorsitzende im Kreistag, die Entscheidung.
Der Wortlaut der Presseerklärung des Verfassungsgerichts spricht Bände, wenn es ausführt,
„dass die 2,5 %-Sperrklausel bei Kommunalwahlen gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verstößt, soweit sie für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage gilt. (…) Dass die 2,5 %-Sperrklausel zur Sicherung der Funktionsfähigkeit der Gemeinderäte und Kreistage erforderlich ist, sei weder im Gesetzgebungsverfahren noch im Rahmen der Organstreitverfahren in der gebotenen Weise deutlich gemacht worden. Die gesetzgeberische Prognose sei weder in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vollständig noch sei ihre Begründung in jeder Hinsicht nachvollziehbar.“ „Das ist ein guter Tag für die kommunale Demokratie in NRW,“ fasst Decruppe abschließend zusammen.
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