Presseerklärung der Gruppe DIE LINKE im Kreistag Rhein-Erft


DIE LINKE im Kreistag fordert erneut:

Sozialticket in Rhein-Erft sofort einführen!

DIE LINKE im Kreistag Rhein-Erft hat ihre Forderung nach sofortiger Einführung eines Sozialtickets im Verkehrsverbund Rhein-Sieg (VRS) erneuert. Noch am 19.05.2011 hatte die Mehrheit des Kreistages einen Antrag der Linken abgelehnt, Kinder aus Hartz IV-Familien beim sog. SchülerTicket vom Eigenanteil von 12 EUR monatlich freizustellen (s.<media 17736 - download> den Antrag der LINKEN vom 11.05.2011</media>).

„Nachdem nunmehr das Land NRW durch Runderlass vom 08.08.2011 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Sozialtickets im öffentlichen Personennahverkehr erlassen hat, gibt es auch im Rhein-Erft-Kreis keine billigen Ausreden mehr, die Einführung des Sozialtickets weiter zu verweigern“, erklärt Hans Decruppe für DIE LINKE im Kreistag.

Nach dem erwähnten Runderlass des Wirtschaftsministeriums NRW – VI B 4 – stellt das Land NRW den kreisfreien Städten und Landkreisen Fördermittel für die Einführung des Sozialtickets i.H.v. 15 Mill. EUR für 2011 und von 30 Mill EUR für die Folgejahre zur Verfügung. Anträge auf Förderung müssen dabei von den Städten bzw. Kreisen für das laufende Jahr bis spätestens zum 01.10.2011 gestellt werden.
Diese Förderung des Sozialtickets gilt ausdrücklich auch für Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept oder Nothaushalt.

Das Sozialticket soll nach der Forderung der LINKEN allen Personen zustehen, die Sozialleistungen beziehen (also insbesondere Hartz IV oder Sozialgeld, Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Leistungen als Asylberechtigte usw.) und auch für Personen gelten, die derart geringe Einkommen erzielen, dass sie wohngeldberechtigt sind.

„Sollte der Kreistag Rhein-Erft sich weiterhin beharrlich weigern, die Einführung eines Sozialtickets auf Kreisebene zu unterstützen und sollte die entsprechende Förderung vom Kreis für dieses Jahr nicht fristgerecht beantragt werden, so wird DIE LINKE das Thema Sozialticket zu einer flächendeckenden politischen Kampagne im Rhein-Erft-Kreis machen“, kündigt Decruppe an. „Wir werden deshalb auf der nächsten Sitzung des Verkehrsausschusses des Kreistages am 14.09.11 einen entsprechenden Antrag einbringen. Dabei werden wir weiterhin großen Wert darauf legen, dass das Sozialticket so ausgestaltet wird, dass Kinder aus einkommensschwachen, insbesondere aus Hartz-IV-Familien vom Eigenanteil beim sog. SchülerTicket ausgenommen werden. Wenn sogar Kommunen mit Nothaushalt das Sozialticket einführen können, dann erst Recht ein Kreis, der immer betont, schuldenfrei zu sein. Alles andere wäre ein sozialpolitischer Skandal!“

Bergheim, den 12.08.2011

Hans Decruppe
DIE LINKE im Kreistag Rhein‐Erft

Lechenicher Str. 23, 50126 Bergheim
Tel.: 02271‐677105
E‐Mail: info@hans‐decruppe.de
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Presseerklärung der Gruppe DIE LINKE im Kreistag Rhein-Erft


CDU, SPD, Grüne und FDP im Kreistag lehnen Antrag der LINKEN ab:

Auch Kinder aus Hartz IV-Familien sollen Eigenanteil für das SchülerTicket zahlen

DIE LINKE im Kreistag ist maßlos enttäuscht darüber, dass alle Fraktionen – CDU, SPD, Grüne und FDP – auf der gestrigen Sitzung des Kreistages den Antrag abgelehnt haben, dass sozialpolitisch begründete Ausnahmen von der Zuzahlung zum SchülerTicket gemacht werden. Diese Zuzahlung soll 12 EUR pro MonatsTicket betragen.

„Wir halten es für sozial ungerecht und nicht zumutbar, wenn Kinder aus sozial benachteiligten Familien hier einen Eigenanteil zum SchülerTicket zahlen sollen“, begründet Hans Decruppe für DIE LINKE den Antrag. „Wie sollen Schüler/innen bzw. deren Eltern, die keine oder derartig geringe Einkommen beziehen, dass sie berechtigt sind, Sozialleistungen (nach dem SGB II, SGB XII, WoGG, etc.) zu erhalten, dies denn aufbringen.“

Zwar sei bei den Hartz IV-Sätzen auch ein Betrag für Aufwendungen für Verkehr vorgesehen. Der betrage aber z.B. für 15-järige Schüler/innen gerade mal 12,62 EUR monatlich. Wenn der Eigenanteil zum SchülerTicket „einkassiert“ würde, bliebe diesen Jugendlichen nur noch ein Rest von 62 Cent für sonstige Verkehrsbedürfnisse. „Wäre das nicht so beschämend, wäre es ein schlechter Witz.“

Nicht nachvollziehbar sei insbesondere die Haltung von SPD und Grünen im Kreis. Im Koalitionsvertrag der Landesregierung in Düsseldorf hätten SPD und Grüne im Juli 2010 vereinbart:

„Gesellschaftliche Teilhabe sicherstellen: Sozialticket für NRW

Für die einkommensschwächsten Bürgerinnen und Bürger gibt es in einigen Städten und Kreisen unseres Landes das Angebot für ein Sozialticket. Durch steigende Fahrpreise und eine Ausdünnung der Bus- und Bahnangebote werden immer mehr Menschen in diesem Land von der Nutzung des ÖPNV und damit auch von der Teilhabe an der Gesellschaft ausgeschlossen. Kurzfristig werden wir deshalb die Initiative ergreifen und die flächendeckende Einführung von Sozialtickets in den jeweiligen Zweckverbänden des Landes unterstützen.“

„Wenn es aber vor Ort – wie in Rhein-Erft – beim SozialTicket konkret werden soll, dann flüchten sich SPD und Grüne unter Vorwänden in die Büsche“, kritisiert Hans Decruppe die Haltung. Dann dürfe man angeblich einer landesweiten Regelung nicht vorgreifen (so die Grünen im Kreistag) oder man dürfe im Kreis keine sozialen Regelungen treffen, die besser seien als die Regelungen in den kreisangehörigen Kommunen (so die SPD).

DIE LINKE im Kreistag wird das Thema jedoch konsequent weiterverfolgen und deshalb auch den Infotag für ein NRW-weites Sozialticket am 26.05.2010 unterstützen.


Bergheim, den 20.05.2011
Hans Decruppe, DIE LINKE im Kreistag Rhein-Erft

Kinder aus Hartz IV‐Familien sollen keinen Eigenanteil für das SchülerTicket zahlen

Erster Schritt zu einem sozialpolitisch notwendigen Sozialticket in Rhein‐Erft

DIE LINKE hat zur nächsten Sitzung des Kreistages Rhein-Erft einen Änderungsantrag zum vorgesehenen SchülerTicket eingebracht. Danach sollen keine Zuzahlungen zu den Monatsfahrkarten geleistet werden, wenn die Schülern/innen bzw. deren Eltern keine oder derartig geringe Einkommen beziehen, dass sie berechtigt sind, Sozialleistungen (nach dem SGB II, SGB XII, WoGG, etc.) zu erhalten. Der Kreisausschuss hatte sich zuvor auf seiner Sitzung am 05.05.2011 dafür ausgesprochen, ein SchülerTicket mit einen von den Schülern/innen zu tragenden Eigenanteil von 12 EUR einzuführen.

„Wir halten es für sozial ungerecht und nicht zumutbar, wenn Kinder aus sozial benachteiligten Familien hier einen Eigenanteil zum Schülerticket zahlen sollen“, begründet Hans Decruppe den Antrag.

Insbesondere für Schüler/innen aus Hartz IV-Familien macht sich der Antrag stark. So heißt es in der Begründung: „Die Regelleistungen nach dem SGB II sind völlig unzureichend. Darauf haben die Sozial- und Erwerbslosenverbände in ihren Stellungnahmen wiederholt hingewiesen. Insbesondere auch die Ansätze für Aufwendungen für Verkehr in § 6 Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) – z.B. 12,62 EUR für 15-järige Schüler/innen – reichen nicht aus. Sie tragen den Mobilitäts- und Verkehrsbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen gerade in einem Flächenkreis wie dem Rhein-Erft-Kreis nicht Rechnung. So wird nicht ansatzweise berücksichtigt, dass diese Position des Regelbedarfs von den Kindern/Jugendlichen z.B. auch genutzt werden muss, um für ein eigenes Fahrrad oder dessen Reparatur zu sparen oder z.B. einen Verwandtenbesuch in weiterer Entfernung durchzuführen.“ Dann könne das Geld nicht gleichzeitig für den Eigenanteil eines Tickets verbraucht werden.

Für Decruppe wäre diese Regelung zudem „ein erster wichtiger sozialpolitischer Schritt hin zu einem notwendigen Sozialticket für alle Menschen mit geringem Einkommen und Ansprüchen auf Sozialleistungen im Rhein-Erft-Kreis“.

Bergheim, den 11.05.2011
Hans Decruppe
DIE LINKE im Kreistag Rhein‐Erft
Lechenicher Str. 23, 50126 Berghei
Tel.: 02271‐677105
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DIE LINKE im Kreistag Rhein-Erft fordert die Umwandlung von Ein-Euro-Jobs in reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse.

DIE LINKE im Kreistag Rhein-Erft fordert die Umwandlung von Ein-Euro-Jobs in reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse.

 

DIE LINKE im Kreistag Rhein Erft hat zur nächsten Sitzung des Kreistages am 09.12.2010 den folgenden Antrag eingebracht:

 

Beschlussvorschlag:

1.    Der Kreistag Rhein-Erft lehnt den Einsatz von Hartz-IV-Empfängern/innen in sog. Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung gemäß § 16 d SGB II) ab. Die Kreisverwaltung wird daher in ihrem Zuständigkeitsbereich keine derartigen Arbeitsgelegenheiten schaffen.

2.    Die Vertreter des Rhein-Erft-Kreises im Beirat der ARGE Rhein-Erft werden beauftragt, darauf hinzuwirken, dass Arbeitslose statt in Ein-Euro-Jobs in reguläre, sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse vermittelt werden.

3.    In die Überlegungen zur Neukonzeptionierung der Wirtschaftsförderung (siehe Beschluss des Kreistages vom 07.10.2010 – DrS. 267/2010 bis 268/10) wird die Schaffung von regulären, sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnissen in öffentlichen sowie öffentlich geförderten Wirtschaftssektoren für (Langzeit)Arbeitslose mit entsprechenden Finanzierungskonzepten einbezogen.

 

Begründung:

Der Einsatz von Hartz-IV-Empfängern/innen in sog. Ein-Euro-Jobs erweist sich nach Untersuchungen des Bundesrechnungshofes als arbeitsmarktpolitisch ungeeignet, Langzeitarbeitslose in reguläre Beschäftigung zu vermitteln. Derartige Beschäftigungsverhältnisse sind sogar wirtschaftlich schädlich, weil sie vielfach andere Anstellungsverhältnisse gefährden. Die gesetzlichen Voraussetzungen der Zusätzlichkeit und Gemeinnützigkeit für den Einsatz von Ein-Euro-Jobs von den ARGEn/Jobcentern werden nicht oder nicht ausreichend geprüft.

So berichtet die Welt, zitiert nach Welt-Online vom15.11.2010, u.a.:

«Bundesrechnungshof kritisiert Ein-Euro-Jobs

Der Bundesrechnungshof (BRH) hat in einem internen Bericht eklatante Mängel im Hartz-IV-System angeprangert. Die Vergabe von Ein-Euro-Jobs durch die Jobcenter würden in der Mehrzahl der Fälle die Chancen von Langzeitarbeitslosen auf dem Arbeitsmarkt nicht erhöhen, heißt es in der Untersuchung, die der „Süddeutschen Zeitung“ vorliegt.

Danach würden bei mehr als der Hälfte der geprüften Fälle die Voraussetzungen für eine staatliche Förderung fehlen. Außerdem wird kritisiert, dass Jobcenter nach wie vor meist wahllos Arbeitsgelegenheiten zuwiesen, ohne die Hilfsbedürftigen weiter zu beraten und individuelle Ziele für die Teilnahme festzulegen. Die Rechnungsprüfer bemängelten weiter, dass die Jobcenter bei der Schaffung von Arbeitsgelegenheiten ihre Tätigkeit seit 2005 nicht merklich verbessert hätten.

Seine Ergebnisse fasste der BRH in einer 46 Seiten starken Stellungnahme an das Arbeitsministerium zusammen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) waren 2009 im Schnitt 320.000 Menschen in geförderten Arbeitsgelegenheiten beschäftigt. In 280.000 Fällen handelt es sich um Ein-Euro-Jobs. Die Kosten dafür bezifferte die BA auf 1,7 Milliarden Euro.“

Die Ergebnisse der Untersuchung des Bundesrechnungshofes bestätigen die Erfahrungen der betroffenen Hartz-IV-Empfänger/innen auch hier im Rhein-Erft-Kreis. Statt eine existenzsichernde berufliche Perspektive zu erhalten, erleben die Betroffenen die Zuweisung von Ein-Euro-Jobs vielfach persönlich als Demütigung und sozialrechtliche Schikane.

Die bundesweiten Ergebnisse des Bundesrechnungshofes lassen sich auch auf die Situation im Rhein-Erft-Kreis übertragen. Nach Antwort der Kreisverwaltung werden im Rhein-Erft-Kreis ca. 500 Ein-Euro-Jobber eingesetzt (Schreiben zum TOP 8.1. der Sitzung des Sozialausschusses vom 14.04.10 – in der Niederschrift im SDNet nicht eingestellt).

Nach der vorerwähnten Auskunft der Verwaltung vom 14.04.10

„arbeitet (die ARGE Rhein-Erft) mit sog. ‚Regieträgern‘ zusammen, die nach Maßgabe der Integrationsfachkraft der ARGE Rhein-Erft den Einsatz von AGH-Teilnehmer/innen in geeignete Einsatzstellen organisieren und die Teilnehmer/innen während der Maßnahme betreuen und qualifizieren.“

Diese Auskunft belegt die Feststellung des Bundesrechnungshofes, dass bei Ein-Euro-Jobs regelmäßig die gesetzlichen Voraussetzungen nicht vorliegen. Im Rhein-Erft erfolgt der Einsatz von Hartz-IV-Empfängern/innen in Ein-Euro-Jobs maßgeblich über „Regie-Träger“. Dieser mittelbare Einsatz über Dritte widerspricht § 16d SGB II, denn nach dieser Vorschrift hat die ARGE selbst die Zuweisung in geeignete Einsatzstellen zu organisieren und dabei vor allem eigenständig zu prüfen, ob die konkrete, vom Hartz-IV-Empfänger auszuübende Tätigkeit ausschließlich zusätzlich und gemeinnützig ist. Wird diese Prüfung nicht von der ARGE selbst vorgenommen sondern einem „Regie-Träger“ überlassen, so ist der Einsatz als Ein-Euro-Jobber rechtswidrig.

Das ist ständige Rechtsprechung der Sozialgerichte von Anfang an:

„Vor Antritt einer Arbeitsgelegenheit gem § 16 Abs 3 SGB 2 hat der Leistungsträger sicherzustellen, dass die auszuübenden Tätigkeiten ausschließlich zusätzlich und gemeinnützig sind. Dazu ist zwingend erforderlich, dass die Behörde, nicht der Maßnahmeträger, eindeutig und verbindlich die Arbeitsinhalte, die genaue wöchentliche Arbeitszeit, die Höhe der Mehraufwandsentschädigung sowie die Dauer der Maßnahme festlegt. Fehlt es hieran, kann die wegen Unbestimmtheit bestehende Rechtswidrigkeit der Arbeitsgelegenheit nicht mit späteren Präzisierungen geheilt werden; insbesondere ist es unzulässig, den Maßnahmeträger über die genannten Essentialia der Arbeitsgelegenheit entscheiden zu lassen oder ihm hierbei Spielraum zu geben.“

SG Berlin 37. Kammer vom 18.07.2005 – S 37 AS 4801/05 ER, zitiert nach Juris.

Gleichzeitig sind Ein-Euro-Jobs mit erheblichen finanziellen Aufwendungen verbunden. Nach den Angaben der Bundesagentur für Arbeit belaufen sich die zusätzlichen Kosten für Ein-Euro-Jobs durchschnittlich auf über 6.000 EUR pro Maßnahme (Ein-Euro-Job), die jedoch sozialpolitisch wie volkswirtschaftlich ineffektive Ausgaben darstellen.

Der Kreistag sollte sich daher - wie im Antrag formuliert - gegen den Einsatz von Hartz-IV-Empfängern/innen in Ein-Euro-Jobs aussprechen.

Nimmt man dagegen die erheblichen Maßnahmekosten (bundesweit 1,7 Milliarden EUR), die im Wesentlichen aus den sog. Fallpauschalen für die Maßnahmeträger bestehen, und legt sie mit den Hartz-IV-Regeleistungen und den Beiträgen zur Sozialversicherung zusammen, so lassen sich statt Ein-Euro-Jobs reguläre sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse in öffentlichen bzw. öffentlich geförderten Wirtschaftssektoren schaffen.

Derartige sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse zu schaffen, sollte zugleich Aufgabe einer modernen kommunalen bzw. kreisweiten Wirtschaftsförderung sein. Zeitgemäße Wirtschaftsförderung muss volkswirtschaftlich umfassend verstanden werden, also insbesondere auch öffentliche, kulturelle und sozialwirtschaftliche Sektoren erfassen.

Die oben vorgestellten Überlegungen sollten daher in die notwendige und vom Kreistag am 07.10.2010 beschlossene Beratung über die Neukonzeptionierung der Wirtschaftsförderung im Rhein-Erft-Kreis einbezogen werden und bei der Neukonzipierung der Wirtschaftförderung Berücksichtigung finden (siehe Drucksachen 267/10, 267/10 1. Erg. und 268/10).

 

Bergheim, den 29.11.2010

 

Hans Decruppe

DIE LINKE im Kreistag Rhein-Erft

 

Linksfraktion Rhein-Erft kritisiert Moderationsverfahren zur Erweiterung des Phantasialandes in Brühl

Bürgerinitiativen nicht einbezogen – Verschwendung von Zeit und Steuergeldern, da das Land den Staatsforst nicht veräußern will – Schaffung von Arbeitsplätzen und deren Qualität spielte keine Rolle

DIE LINKE. im Kreistag Rhein-Erft kritisiert das Moderationsverfahren zur Erweiterung des Phantasialandes in Brühl. Peter Singer verwies als Vertreter der LINKEN auf der Sitzung des Umweltausschuss des Kreises am 22.09.10 darauf, dass die örtlichen Bürgerinitiativen wie z.B. „50Tausend Bäume“ oder der Bürgerverein „Bovivo“ nicht in das Moderationsverfahren einbezogen worden seien. Das sei falsch, da derartige Groß-Vorhaben nicht gegen, sondern nur mit den Bürgern realisiert werden könnten.

Singer verwies im Umweltausschuss zudem auf die Tatsache, dass sich der NRW-Landesumweltminister Remmel – übrigens genauso sein Amtsvorgänger – strikt gegen den Verkauf des Staatswaldes in Brühl ausgesprochen habe, weshalb die Erweiterungspläne des Phantasialandes zum Scheitern verurteilt seien. Singer wörtlich: „Wenn dem aber so ist, macht dann ein weiteres Verfahren eigentlich noch Sinn? Oder ist es nicht eher eine Verschwendung von Zeit und Steuergeldern in den entsprechenden Gremien bzw. Verwaltungen?“

Einen weiteren Kritikpunkt sprach Singer in der Frage der zu schaffenden Arbeitsplätze an. Auch das habe in dem Moderationsverfahren praktisch keine Rolle gespielt. Auf seine berechtigten Fragen: „Wie viele neue Arbeitsplätze sollen durch eine Parkerweiterung geschaffen werden? Hier ist insbesondere interessant, um welche Arbeitsplätze es sich handelt. Sind es in der Masse prekäre Beschäftigungsverhältnisse oder sozialversicherungspflichtige, mit allen Schutzrechten ausgestattete, reguläre tarifgebundene Arbeitsverhältnisse?“ gab es im Umweltausschuss bezeichnender Weise keine befriedigenden Antworten.

Ergänzende Informationen bei:

  • Peter Singer, sachkundiger Bürger der LINKEN im Ausschuss für Umwelt, Kreisentwicklung und Energie, Tel.: 02234-14966

  • Hans Decruppe, Vorsitzender Linksfraktion Rhein-Erft, Tel.: 02271-677105

Bergheim, den 23.09.2010


Untauglicher Versuch des Landrats, die Linksfraktion Rhein-Erft politisch zu disziplinieren

Untauglicher Versuch des Landrats, die Linksfraktion Rhein-Erft politisch zu disziplinieren 

Zum TOP 6 der Sitzung des Kreistages am 11.03.2010 erhebt der Landrat des Rhein-Erft-Kreises in der Mitteilungsvorlage (Drucksache 102/2010 – s. <media 17735 _blank download>Anhang</media>) gegen die Linksfraktion den Vorwurf der Verschwiegenheitspflichtverletzung, weil die Linksfraktion die skandalöse und rechtswidrige Bespitzelung von Hartz-IV-Empfängern im Auftrag der ARGE durch eine Privatfirma öffentlich gemacht hatte. Als Konsequenz wird gemäß § 30 Abs. 6 i.V.m. § 29 Abs. 3 GO NRW mit Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen den Fraktionsvorsitzenden gedroht.

Der Vorwurf der Verschwiegenheitspflichtverletzung ist sowohl sachlich wie rechtlich nicht haltbar und wird von der Linksfraktion entschieden zurückgewiesen. Die Linksfraktion hat hierzu eine ausführliche Stellungnahme verfasst, die ebenfalls im <media 17734 _blank download>Anhang</media> beigefügt ist. Darin wird detailliert erläutert, dass der Fraktionsvorsitzende berechtigt war, über den Berichtsteil des Rechnungsprüfungsausschusses zur Bespitzelung im Auftrag der ARGE zu informieren.

Die Linksfraktion sieht in der Mitteilungsvorlage den untauglichen Versuch des Landrats, die Linksfraktion und insbesondere ihren Vorsitzenden politisch zu disziplinieren und einzuschüchtern. Der Versuch ist untauglich, weil eine Verschwiegenheitspflichtverletzung nicht vorliegt und die Linksfraktion sich zudem nicht davon abhalten lassen wird, sich weiterhin engagiert für die Belange der Hartz-IV-Empfänger einzusetzen.

Sollte der Kreistag entsprechend der vom Landrat angedachten Konsequenz tatsächlich ein Ordnungsgeld gegen den Fraktionsvorsitzen Decruppe beschließen, werden die Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Erft-Kreis – insbesondere die Hatz-IV-Empfänger – die Haltung des Landrats und die Parteien bzw. Fraktionen, die einem solchen Beschluss zustimmen sollten, mit Sicherheit politisch zu würdigen wissen.

Mit freundlichen Grüßen

Hans Decruppe

Vorsitzender Linksfraktion Rhein-Erft

Bei der Wirtschaftsförderung Rhein-Erft (WfG) besteht nicht nur ein Personalproblem

Statt Geld für Verlustbringer WfG auszugeben einen Sozialpass und ein Sozialticket kreisweit einführen

„Es geht nicht nur um eine Personalie“, so kommentiert Hans Decruppe, Fraktionsvorsitzender der Linken im Kreistag Rhein-Erft und Mitglied des Aufsichtsrates der WfG die aktuell öffentlich geführte Diskussion zur WfG und zur Zukunft der Geschäftsführerin der WfG Schmitt-Sausen. „Zunächst: Herr Zylajew hat als Aufsichtsratsvorsitzender meine Unterstützung. Es fehlt offenkundig an der gebotenen Loyalität von Frau Schmitt-Sausen gegenüber Herrn Zylajew. Es kann nicht angehen, dass eine Geschäftsführung den Aufsichtsratsvorsitzenden nicht rechtzeitig und umfassend über dubiose Vorgänge wie arbeitsvertragswidrige Provisionszahlungen an WfG-Mitarbeiter informiert, wie es vorliegend wohl geschehen ist. Wie soll der Aufsichtsratsvorsitzende denn dann seiner Aufgabe nachkommen, die übrigen Aufsichtsratsmitglieder zeitnah zu unterrichten.“

Neben der Personalie Schmitt-Sausen steht nach Auffassung von Decruppe die WfG als Ganzes in der Kritik. Die WfG macht jährlich Verluste von rund 570 Tausend EUR, die der Kreis auszugleichen hat und erhält daneben weitere Zuschüsse vom Kreis von rund 85 Tausend EUR. Dieses Geld sollte im Kreis besser für soziale Politik, z.B. für die Einrichtung eines kreisweiten Sozialpasses und Sozialtickets für Hartz-IV-Empfänger und einkommensschwache Familien eingesetzt werden.

Bergheim, den 10.02.2010

Hans Decruppe

Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Rhein-Erft

Hartz-IV-Empfänger sind nicht rechtlos

DIE LINKE unterstützt Hartz-IV-Empfänger, die von der ARGE Rhein-Erft bespitzelt wurden

Antrag auf Datenauskunft kann aus dem Internet geladen werden
Um die Hartz-IV-Empfänger, die von der ARGE Rhein-Erft bzw. der von ihr beauftragten Fremdfirma bespitzelt wurden, zu unterstützen, hat DIE LINKE einen Antrag auf Datenauskunft nach dem Sozialgesetzbuch ins Internet gestellt. Auf der Webseite www.dielinke-rhein-erft.de können betroffene Hartz-IV-Empfänger ein Formular herunterladen und ausdrucken. Das Formular muss nur noch mit Name und Adresse sowie der sog. „Kundennummer“ bei der ARGE ausgefüllt und dann unterschrieben werden. In dem Antrag wird bei der ARGE u.a. Auskunft verlangt zu der Frage, ob und welche privaten Daten von der ARGE an die private Firma gegangen sind und welche Daten aus den privaten Umständen des Hartz-IV-Empfängers erschnüffelt und an die ARGE weitergeleitet wurden. Ausdrücklich weist DIE LINKE daraufhin, dass vor Absendung des Antrags an die ARGE eine Kopie für die eigenen Unterlagen gemacht werden soll.
„Hartz-IV-Empfänger sind nicht rechtlos. Wir bleiben dran und werden den Betroffenen jede mögliche Unterstützung zukommen lassen“, so Hans Decruppe, Fraktionsvorsitzender der LINKEN im Kreistag, der den Datenschutzskandal bei der ARGE Rhein-Erft am vergangenen Donnerstag öffentlich machte. „Wir hoffen, dass mehrere hundert Betroffene von ihrem Antragsrecht Gebrauch machen und von der ARGE Auskunft über ihre Daten verlangen werden. Sollte sich die ARGE weigern, wird DIE LINKE entsprechende Klagen aktiv unterstützen.“
Bergheim, den 31.01.2010
Gez. Hans Decruppe
Vorsitzender Linksfraktion Rhein-Erft

Fremdfirma ermittelte bei Hartz-IV-Empfängern

Von MANFRED FUNKEN, 29.01.10, 07:03h

Die ARGE Rhein-Erft hat von 2006 bis 2009 eine Fremdfirma mit dem sogenannten Bedarfsfeststellungsdienst beauftragt. Zumindest für die Jahre 2007 und 2008 hat jetzt der vom...

RHEIN-ERFT-KREIS. Die ARGE Rhein-Erft hat von 2006 bis 2009 eine Fremdfirma mit dem sogenannten Bedarfsfeststellungsdienst beauftragt. Zumindest für die Jahre 2007 und 2008 hat jetzt der vom Rechnungsprüfungsamt dem Fachausschuss vorgelegte Bericht diese Praxis aus vergaberechtlichen und datenschutzrechtlichen Gründen als bedenklich eingestuft. Der Kreistagsfraktionsvorsitzende der Linken, Hans Decruppe, sprich von „Datenschutzskandal“ und „Stasi-Methoden“.

Decruppe legte gestern bei einem Pressegespräch den Teil des Berichtes, der demnächst im Amtsblatt veröffentlicht wird, Vertretern der Medien vor. Kreisdirektorin Gerlinde Dauber stufte dieses Vorgehen als bedenklich ein. Erst mit Erscheinen des Amtsblatts seien die Inhalte freigegeben.

„Ist das gängige Praxis? Werden in diesem Land Millionen für die Bespitzelung der sozial Schwachen ausgegeben?“, fragt Decruppe nach dem Studium des Berichtes. Er will wissen, welche Daten hin- und hergeflossen sind.

Der Bericht weist aus, dass im Jahr 2007 Dienste im Wert von mindestens 300 000 Euro bei der Firma in Anspruch genommen worden sind. Bei dieser Größenordnung, so die Prüfer, hätte der Auftrag europaweit ausgeschrieben werden müssen.

Zum Datenschutz haben die Prüfer des Kreises recherchiert, dass in der Stadt Köln und in den Nachbarkreisen ausschließlich eigene Außendienstmitarbeiter im Bedarfsfeststellungsdienst tätig sind. Zudem hat eine Anfrage in Düsseldorf ergeben, dass der Landesdatenschutzbeauftragte die Fremdvergabe als „äußerst kritisch“ einschätzt. Die Prüfer empfehlen daher der ARGE, sämtliche Unterlagen in diesem Zusammenhang der Datenschutzbehörde zur Prüfung zu übergeben.

Persönliche Unterlagen

in Händen des Dienstes?

ARGE-Geschäftsführer Herbert Botz betont, dass er sofort die Konsequenzen aus der Revision gezogen und den Vertrag mit der Firma gekündigt habe. Der Vertrag sei bereits vor seiner Dienstzeit - Botz übernahm die Leitung Mitte 2007 - abgeschlossen worden. Das Auftragsvolumen sei zunächst nicht so hoch eingeschätzt worden, habe sich dann aber summiert.

Botz erklärt an einem Beispiel, welche Aufgaben die Firma der ARGE abgenommen hat: „Eine junge Mutter ist Hartz-IV-Empfängerin. Sie beantragt eine Wickelkommode. Wir lassen überprüfen, was mit dem Möbelstück ist, das sie zwei Jahre vorher bei der Geburt ihres ersten Kindes angeschafft hat.“

Nach Informationen der Rundschau hat der Dienst aber zumindest in einem Fall möglicherweise Gesetze übertreten. Mitarbeiter sollen persönliche Unterlagen eines Leistungsempfängers an sich genommen haben. Botz bestätigt den Verdacht, will sich aber aufgrund möglicherweise anstehender strafrechtlicher Verfahren nicht dazu äußern.

Decruppe verweist noch auf ein anderes Ergebnis des Berichtes: Von Januar bis September 2008 gingen bei der ARGE 2713 Widersprüche gegen Bescheide ein. Fast der Hälfte musste stattgegeben werden - meist wegen fehlerhafter Rechtsanwendung.

Stellungnahme zur Neuorganisation des SGB II - Abfrage zum Optionsinteresse der Kreise

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktionen im Kreistag des Rhein-Erft-Kreises sind vom zuständigen Sozialdezernenten Herrn Cremer aufgefordert worden, bis zum heutigen Tage zu der Frage Stellung zu nehmen, ob der Rhein-Erft-Kreis in Erwägung ziehen solle, von der Option i.S.v. § 6 a SGB II Gebrauch zu machen, also anstelle der Agentur für Arbeit (ARGE) deren Aufgaben nach dem SGB II wahrnehmen solle. Die Linksfraktion hat dazu – wie in nachfolgender E-Mail ausgeführt – Stellung genommen.

Für ergänzende Auskünfte stehen wir gern zur Verfügung.

Mit freundlichem Gruß

Hans Decruppe

Vorsitzender Linksfraktion Rhein-Erft


Sehr geehrter Herr Cremer,

 

Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 11.11.2009, bei uns eingegangen am 16.11.2009, nehmen wir zu der Frage, ob der Rhein-Erft-Kreis in Erwägung ziehen solle, von der Option i.S.v. § 6 a SGB II Gebrauch zu machen, wie folgt Stellung:

 

DIE LINKE. erwartet von einer Nutzung des sog. „Optionsmodells“, nach der den kreisfreien Städten und Kreisen die Möglichkeit eingeräumt wird, anstelle der Agenturen für Arbeit deren Aufgaben nach dem SGB II wahrzunehmen, keine Verbesserung der Situation für die Betroffenen. Weder die Langzeit-Erwerbslosen im Rhein-Erft-Kreis noch die bei der ARGE beschäftigten Mitarbeiter/innen werden durch eine derartige, rein verwaltungsorganisatorische Umstrukturierung profitieren. Die grundsätzlichen sozialpolitischen Fehlkonstruktionen des SGB II werden durch ein „Herumdoktern“ an verfassungswidrigen Verwaltungsstrukturen, wie sie vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wurden, nicht behoben.

 

Eine Verbesserung für die Erwerbslosen lässt sich nur erreichen, wenn das grundsätzliche Problem der Langzeitarbeitslosigkeit durch gezielte, auf die Schaffung von Arbeitsplätzen ausgerichtete Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik angegangen würde. Hier sind die Kommunen und Kreise jedoch überfordert. Nicht einmal die Aufgabe der Vermittlung von Erwerbslosen in Arbeitsverhältnisse ist mit kreisweitem Horizont effektiv zu leisten; hier sind mindestens regionale, wenn nicht bundesweite Vermittlungsstrukturen erforderlich, die neben den „Options“-Strukturen aufgebaut werden müssten.

 

Stattdessen ist zu befürchten, dass eine „Verwaltungshoheit“ der Kommunen und Kreise über Langzeit-Erwerbslose zu einer Ausweitung von 1-Euro-Jobs führen könnte, um dadurch Aufgaben erledigen zu lassen, für die in den kommunalen Haushalten das Geld fehlt. Reguläre Arbeitsplätze werden durch 1-Euro-Jobs gefährdet.

 

Das „Optionsmodell“ würde für die betroffenen Erwerbslosen insbesondere auch nicht die demütigende Verwaltungspraxis nach dem SGB II ändern. Auch an der Überlastung und Überforderung der betroffenen Beschäftigten der ARGE würde sich nichts ändern. Im Gegenteil: Es ist angesichts der steigenden kommunalen Finanznot im Falle der Anwendung des „Optionsmodells“ sogar mit Personalreduzierungen und Kosteneinsparungen zu rechnen, was eine Verschlechterung der Betreuung der Erwerbslosen, d.h. noch längere Warte- und Bearbeitungszeiten, schlechtere Vermittlung und weniger Qualifizierungsmaßnahmen etc. zur Folge hätte.

 

Letztlich verbietet es sich angesichts der aktuellen Entwicklung der Finanzsituation der Kommunen und Kreise, weitere finanzintensive Verwaltungsaufgaben auf kommunaler Ebene zu übernehmen. Der nordrhein-westfälische Städtetag verwies am gestrigen Tage in einer Presserklärung mit der Überschrift „Hohe Sozialausgaben und wegbrechende Steuereinnahmen verschärfen die Finanzlage der Städte“ auf eine „dramatische Verschuldung“. Vor diesem Hintergrund wären Überlegungen, das „Optionsmodell“ im Rhein-Erft-Kreis ernsthaft in Erwägung zu ziehen, finanzpolitisch geradezu skuril und nicht nachvollziehbar.

Die Linksfraktion Rhein-Erft kann sich daher aus den vorgenannten grundsätzlichen sozial- und finanzpolitischen Gründen nicht für das „Optionsmodell“ aussprechen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Hans Decruppe

Vorsitzender Linksfraktion Rhein-Erft

Linksfraktion Rhein-Erft protestiert gegen Verkauf von Erftland-Wohnungen an einen „Investor“ und verlangt Transparenz – Berechtigte Sorgen der Mieter werden ignoriert

DIE LINKE protestiert gegen den beabsichtigten Verkauf von mehr als einem Fünftel der rund 2.000 Erftland-Wohnungen an einen bislang ungenannten „Investor“. „Dieser Vorgang hat mit sozialer Wohnungspolitik nichts zu tun“, so Hans Decruppe, Fraktionsvorsitzender der LINKEN im Kreistag Rhein-Erft. Der anstehende Verkauf sei vielmehr der vorläufige Höhepunkt inkompetenter und windiger Finanztransaktionen, um städtische Haushalte auf Kosten einkommensschwacher Mieter zu sanieren. Die Undurchsichtigkeit des Ganzen werfe dabei ein bezeichnendes Licht auf den Wohnungsverkauf. „Wenn zum jetzigen Zeitpunkt nicht einmal die Ratsvertreter der an der Erftland beteiligten Kommunen näher unterrichtet werden, dann fragen wir uns, wie erst mit den betroffenen Mietern umgegangen werden wird“, befürchtet Decruppe. Selbst der Text der angeblichen „Sozialcharta“ zum Schutz der Mieter sei bislang nicht vorgelegt worden; jedenfalls nicht den Ratsvertretern der LINKEN. „Was muss das für ein fragwürdiges Papier sein, wenn es ebenfalls geheim gehalten wird?“ Die berechtigten Sorgen der Mieter würden von den Verantwortlichen der Kommunen in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen. Die LINKE werde daher in den Räten Transparenz und Auskunft von den Bürgermeistern verlangen. „Wir stehen an der Seite der Mieter und lassen nicht zu, dass  Wohnungspolitik als Geheimpolitik betrieben wird,“ so Decruppe abschließend.

Bergheim, 18.11.09

Mit freundlichem Gruß

Hans Decruppe

Vorsitzender Linksfraktion Rhein-Erft