Pressemitteilung: LINKE schaltet Anwalt ein: Vorwurf der vorsätzlich falschen Verdächtigung gegen Hürther Grüne
Am 13.04.22 hat der Kölner Stadtanzeiger in seinem Online-Format den Artikel "Die Linke im Verdacht: Hürther Grüne sauer wegen abgerissener Wahlplakate" veröffentlicht. In diesem Artikel verdächtigen die Hürther Grünen fälschlich DIE LINKE wider besseres Wissen des Vandalismus und der Sachbeschädigung an Wahlplakaten.
DIE LINKE. Rhein-Erft ist empört über diesen bösartigen Verdacht ins Blaue hinein. Es liegen keinerlei Tatsachen vor, die einen solchen Verdacht begründen könnten, was die Hürther Grünen auch wissen. Damit liegen die Voraussetzungen einer Straftat der falschen Verdächtigung nach §164 StGB vor. Bei der Straftat der falschen Verdächtigung drohen empfindliche Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe.
DIE LINKE. Rhein-Erft fordert die Grünen Hürth auf, diese Anschuldigungen zurückzunehmen, und sich öffentlich zu entschuldigen. Sollten die Grünen weiter an ihren Anschuldigungen festhalten, sieht sich DIE LINKE. Rhein-Erft gezwungen, Strafanzeige zu stellen.