Untauglicher Versuch des Landrats, die Linksfraktion Rhein-Erft politisch zu disziplinieren
Zum TOP 6 der Sitzung des Kreistages am 11.03.2010 erhebt der Landrat des Rhein-Erft-Kreises in der Mitteilungsvorlage (Drucksache 102/2010 – s. Anhang) gegen die Linksfraktion den Vorwurf der Verschwiegenheitspflichtverletzung, weil die Linksfraktion die skandalöse und rechtswidrige Bespitzelung von Hartz-IV-Empfängern im Auftrag der ARGE durch eine Privatfirma öffentlich gemacht hatte. Als Konsequenz wird gemäß § 30 Abs. 6 i.V.m. § 29 Abs. 3 GO NRW mit Festsetzung eines Ordnungsgeldes gegen den Fraktionsvorsitzenden gedroht.
Der Vorwurf der Verschwiegenheitspflichtverletzung ist sowohl sachlich wie rechtlich nicht haltbar und wird von der Linksfraktion entschieden zurückgewiesen. Die Linksfraktion hat hierzu eine ausführliche Stellungnahme verfasst, die ebenfalls im Anhang beigefügt ist. Darin wird detailliert erläutert, dass der Fraktionsvorsitzende berechtigt war, über den Berichtsteil des Rechnungsprüfungsausschusses zur Bespitzelung im Auftrag der ARGE zu informieren.
Die Linksfraktion sieht in der Mitteilungsvorlage den untauglichen Versuch des Landrats, die Linksfraktion und insbesondere ihren Vorsitzenden politisch zu disziplinieren und einzuschüchtern. Der Versuch ist untauglich, weil eine Verschwiegenheitspflichtverletzung nicht vorliegt und die Linksfraktion sich zudem nicht davon abhalten lassen wird, sich weiterhin engagiert für die Belange der Hartz-IV-Empfänger einzusetzen.
Sollte der Kreistag entsprechend der vom Landrat angedachten Konsequenz tatsächlich ein Ordnungsgeld gegen den Fraktionsvorsitzen Decruppe beschließen, werden die Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Erft-Kreis – insbesondere die Hatz-IV-Empfänger – die Haltung des Landrats und die Parteien bzw. Fraktionen, die einem solchen Beschluss zustimmen sollten, mit Sicherheit politisch zu würdigen wissen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Decruppe
Vorsitzender Linksfraktion Rhein-Erft
10. Februar 2010
„Es geht nicht nur um eine Personalie“, so kommentiert Hans Decruppe, Fraktionsvorsitzender der Linken im Kreistag Rhein-Erft und Mitglied des Aufsichtsrates der WfG die aktuell öffentlich geführte Diskussion zur WfG und zur Zukunft der Geschäftsführerin der WfG Schmitt-Sausen. „Zunächst: Herr Zylajew hat als Aufsichtsratsvorsitzender meine Unterstützung. Es fehlt offenkundig an der gebotenen Loyalität von Frau Schmitt-Sausen gegenüber Herrn Zylajew. Es kann nicht angehen, dass eine Geschäftsführung den Aufsichtsratsvorsitzenden nicht rechtzeitig und umfassend über dubiose Vorgänge wie arbeitsvertragswidrige Provisionszahlungen an WfG-Mitarbeiter informiert, wie es vorliegend wohl geschehen ist. Wie soll der Aufsichtsratsvorsitzende denn dann seiner Aufgabe nachkommen, die übrigen Aufsichtsratsmitglieder zeitnah zu unterrichten.“
Neben der Personalie Schmitt-Sausen steht nach Auffassung von Decruppe die WfG als Ganzes in der Kritik. Die WfG macht jährlich Verluste von rund 570 Tausend EUR, die der Kreis auszugleichen hat und erhält daneben weitere Zuschüsse vom Kreis von rund 85 Tausend EUR. Dieses Geld sollte im Kreis besser für soziale Politik, z.B. für die Einrichtung eines kreisweiten Sozialpasses und Sozialtickets für Hartz-IV-Empfänger und einkommensschwache Familien eingesetzt werden.
Bergheim, den 10.02.2010
Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE im Kreistag Rhein-Erft
Antrag auf Datenauskunft kann aus dem Internet geladen werden
Um die Hartz-IV-Empfänger, die von der ARGE Rhein-Erft bzw. der von ihr beauftragten Fremdfirma bespitzelt wurden, zu unterstützen, hat DIE LINKE einen Antrag auf Datenauskunft nach dem Sozialgesetzbuch ins Internet gestellt. Auf der Webseite www.dielinke-rhein-erft.de können betroffene Hartz-IV-Empfänger ein Formular herunterladen und ausdrucken. Das Formular muss nur noch mit Name und Adresse sowie der sog. „Kundennummer“ bei der ARGE ausgefüllt und dann unterschrieben werden. In dem Antrag wird bei der ARGE u.a. Auskunft verlangt zu der Frage, ob und welche privaten Daten von der ARGE an die private Firma gegangen sind und welche Daten aus den privaten Umständen des Hartz-IV-Empfängers erschnüffelt und an die ARGE weitergeleitet wurden. Ausdrücklich weist DIE LINKE daraufhin, dass vor Absendung des Antrags an die ARGE eine Kopie für die eigenen Unterlagen gemacht werden soll.
„Hartz-IV-Empfänger sind nicht rechtlos. Wir bleiben dran und werden den Betroffenen jede mögliche Unterstützung zukommen lassen“, so Hans Decruppe, Fraktionsvorsitzender der LINKEN im Kreistag, der den Datenschutzskandal bei der ARGE Rhein-Erft am vergangenen Donnerstag öffentlich machte. „Wir hoffen, dass mehrere hundert Betroffene von ihrem Antragsrecht Gebrauch machen und von der ARGE Auskunft über ihre Daten verlangen werden. Sollte sich die ARGE weigern, wird DIE LINKE entsprechende Klagen aktiv unterstützen.“
Bergheim, den 31.01.2010
Gez. Hans Decruppe
Vorsitzender Linksfraktion Rhein-Erft
29. Januar 2010
Von MANFRED FUNKEN, 29.01.10, 07:03h
RHEIN-ERFT-KREIS. Die ARGE Rhein-Erft hat von 2006 bis 2009 eine Fremdfirma mit dem sogenannten Bedarfsfeststellungsdienst beauftragt. Zumindest für die Jahre 2007 und 2008 hat jetzt der vom Rechnungsprüfungsamt dem Fachausschuss vorgelegte Bericht diese Praxis aus vergaberechtlichen und datenschutzrechtlichen Gründen als bedenklich eingestuft. Der Kreistagsfraktionsvorsitzende der Linken, Hans Decruppe, sprich von „Datenschutzskandal“ und „Stasi-Methoden“.
Decruppe legte gestern bei einem Pressegespräch den Teil des Berichtes, der demnächst im Amtsblatt veröffentlicht wird, Vertretern der Medien vor. Kreisdirektorin Gerlinde Dauber stufte dieses Vorgehen als bedenklich ein. Erst mit Erscheinen des Amtsblatts seien die Inhalte freigegeben.
„Ist das gängige Praxis? Werden in diesem Land Millionen für die Bespitzelung der sozial Schwachen ausgegeben?“, fragt Decruppe nach dem Studium des Berichtes. Er will wissen, welche Daten hin- und hergeflossen sind.
Der Bericht weist aus, dass im Jahr 2007 Dienste im Wert von mindestens 300 000 Euro bei der Firma in Anspruch genommen worden sind. Bei dieser Größenordnung, so die Prüfer, hätte der Auftrag europaweit ausgeschrieben werden müssen.
Zum Datenschutz haben die Prüfer des Kreises recherchiert, dass in der Stadt Köln und in den Nachbarkreisen ausschließlich eigene Außendienstmitarbeiter im Bedarfsfeststellungsdienst tätig sind. Zudem hat eine Anfrage in Düsseldorf ergeben, dass der Landesdatenschutzbeauftragte die Fremdvergabe als „äußerst kritisch“ einschätzt. Die Prüfer empfehlen daher der ARGE, sämtliche Unterlagen in diesem Zusammenhang der Datenschutzbehörde zur Prüfung zu übergeben.
Persönliche Unterlagen
in Händen des Dienstes?
ARGE-Geschäftsführer Herbert Botz betont, dass er sofort die Konsequenzen aus der Revision gezogen und den Vertrag mit der Firma gekündigt habe. Der Vertrag sei bereits vor seiner Dienstzeit - Botz übernahm die Leitung Mitte 2007 - abgeschlossen worden. Das Auftragsvolumen sei zunächst nicht so hoch eingeschätzt worden, habe sich dann aber summiert.
Botz erklärt an einem Beispiel, welche Aufgaben die Firma der ARGE abgenommen hat: „Eine junge Mutter ist Hartz-IV-Empfängerin. Sie beantragt eine Wickelkommode. Wir lassen überprüfen, was mit dem Möbelstück ist, das sie zwei Jahre vorher bei der Geburt ihres ersten Kindes angeschafft hat.“
Nach Informationen der Rundschau hat der Dienst aber zumindest in einem Fall möglicherweise Gesetze übertreten. Mitarbeiter sollen persönliche Unterlagen eines Leistungsempfängers an sich genommen haben. Botz bestätigt den Verdacht, will sich aber aufgrund möglicherweise anstehender strafrechtlicher Verfahren nicht dazu äußern.
Decruppe verweist noch auf ein anderes Ergebnis des Berichtes: Von Januar bis September 2008 gingen bei der ARGE 2713 Widersprüche gegen Bescheide ein. Fast der Hälfte musste stattgegeben werden - meist wegen fehlerhafter Rechtsanwendung.
24. November 2009
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Fraktionen im Kreistag des Rhein-Erft-Kreises sind vom zuständigen Sozialdezernenten Herrn Cremer aufgefordert worden, bis zum heutigen Tage zu der Frage Stellung zu nehmen, ob der Rhein-Erft-Kreis in Erwägung ziehen solle, von der Option i.S.v. § 6 a SGB II Gebrauch zu machen, also anstelle der Agentur für Arbeit (ARGE) deren Aufgaben nach dem SGB II wahrnehmen solle. Die Linksfraktion hat dazu – wie in nachfolgender E-Mail ausgeführt – Stellung genommen.
Für ergänzende Auskünfte stehen wir gern zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Hans Decruppe
Vorsitzender Linksfraktion Rhein-Erft
Sehr geehrter Herr Cremer,
Bezug nehmend auf Ihr Schreiben vom 11.11.2009, bei uns eingegangen am 16.11.2009, nehmen wir zu der Frage, ob der Rhein-Erft-Kreis in Erwägung ziehen solle, von der Option i.S.v. § 6 a SGB II Gebrauch zu machen, wie folgt Stellung:
DIE LINKE. erwartet von einer Nutzung des sog. „Optionsmodells“, nach der den kreisfreien Städten und Kreisen die Möglichkeit eingeräumt wird, anstelle der Agenturen für Arbeit deren Aufgaben nach dem SGB II wahrzunehmen, keine Verbesserung der Situation für die Betroffenen. Weder die Langzeit-Erwerbslosen im Rhein-Erft-Kreis noch die bei der ARGE beschäftigten Mitarbeiter/innen werden durch eine derartige, rein verwaltungsorganisatorische Umstrukturierung profitieren. Die grundsätzlichen sozialpolitischen Fehlkonstruktionen des SGB II werden durch ein „Herumdoktern“ an verfassungswidrigen Verwaltungsstrukturen, wie sie vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wurden, nicht behoben.
Eine Verbesserung für die Erwerbslosen lässt sich nur erreichen, wenn das grundsätzliche Problem der Langzeitarbeitslosigkeit durch gezielte, auf die Schaffung von Arbeitsplätzen ausgerichtete Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik angegangen würde. Hier sind die Kommunen und Kreise jedoch überfordert. Nicht einmal die Aufgabe der Vermittlung von Erwerbslosen in Arbeitsverhältnisse ist mit kreisweitem Horizont effektiv zu leisten; hier sind mindestens regionale, wenn nicht bundesweite Vermittlungsstrukturen erforderlich, die neben den „Options“-Strukturen aufgebaut werden müssten.
Stattdessen ist zu befürchten, dass eine „Verwaltungshoheit“ der Kommunen und Kreise über Langzeit-Erwerbslose zu einer Ausweitung von 1-Euro-Jobs führen könnte, um dadurch Aufgaben erledigen zu lassen, für die in den kommunalen Haushalten das Geld fehlt. Reguläre Arbeitsplätze werden durch 1-Euro-Jobs gefährdet.
Das „Optionsmodell“ würde für die betroffenen Erwerbslosen insbesondere auch nicht die demütigende Verwaltungspraxis nach dem SGB II ändern. Auch an der Überlastung und Überforderung der betroffenen Beschäftigten der ARGE würde sich nichts ändern. Im Gegenteil: Es ist angesichts der steigenden kommunalen Finanznot im Falle der Anwendung des „Optionsmodells“ sogar mit Personalreduzierungen und Kosteneinsparungen zu rechnen, was eine Verschlechterung der Betreuung der Erwerbslosen, d.h. noch längere Warte- und Bearbeitungszeiten, schlechtere Vermittlung und weniger Qualifizierungsmaßnahmen etc. zur Folge hätte.
Letztlich verbietet es sich angesichts der aktuellen Entwicklung der Finanzsituation der Kommunen und Kreise, weitere finanzintensive Verwaltungsaufgaben auf kommunaler Ebene zu übernehmen. Der nordrhein-westfälische Städtetag verwies am gestrigen Tage in einer Presserklärung mit der Überschrift „Hohe Sozialausgaben und wegbrechende Steuereinnahmen verschärfen die Finanzlage der Städte“ auf eine „dramatische Verschuldung“. Vor diesem Hintergrund wären Überlegungen, das „Optionsmodell“ im Rhein-Erft-Kreis ernsthaft in Erwägung zu ziehen, finanzpolitisch geradezu skuril und nicht nachvollziehbar.
Die Linksfraktion Rhein-Erft kann sich daher aus den vorgenannten grundsätzlichen sozial- und finanzpolitischen Gründen nicht für das „Optionsmodell“ aussprechen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Decruppe
Vorsitzender Linksfraktion Rhein-Erft
18. November 2009
DIE LINKE protestiert gegen den beabsichtigten Verkauf von mehr als einem Fünftel der rund 2.000 Erftland-Wohnungen an einen bislang ungenannten „Investor“. „Dieser Vorgang hat mit sozialer Wohnungspolitik nichts zu tun“, so Hans Decruppe, Fraktionsvorsitzender der LINKEN im Kreistag Rhein-Erft. Der anstehende Verkauf sei vielmehr der vorläufige Höhepunkt inkompetenter und windiger Finanztransaktionen, um städtische Haushalte auf Kosten einkommensschwacher Mieter zu sanieren. Die Undurchsichtigkeit des Ganzen werfe dabei ein bezeichnendes Licht auf den Wohnungsverkauf. „Wenn zum jetzigen Zeitpunkt nicht einmal die Ratsvertreter der an der Erftland beteiligten Kommunen näher unterrichtet werden, dann fragen wir uns, wie erst mit den betroffenen Mietern umgegangen werden wird“, befürchtet Decruppe. Selbst der Text der angeblichen „Sozialcharta“ zum Schutz der Mieter sei bislang nicht vorgelegt worden; jedenfalls nicht den Ratsvertretern der LINKEN. „Was muss das für ein fragwürdiges Papier sein, wenn es ebenfalls geheim gehalten wird?“ Die berechtigten Sorgen der Mieter würden von den Verantwortlichen der Kommunen in der Gesellschafterversammlung und im Aufsichtsrat offensichtlich nicht zur Kenntnis genommen. Die LINKE werde daher in den Räten Transparenz und Auskunft von den Bürgermeistern verlangen. „Wir stehen an der Seite der Mieter und lassen nicht zu, dass Wohnungspolitik als Geheimpolitik betrieben wird,“ so Decruppe abschließend.
Bergheim, 18.11.09
Mit freundlichem Gruß
Hans Decruppe
Vorsitzender Linksfraktion Rhein-Erft